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Auf dieser Seite finden Sie täglich aktualisierte Handelsr­egister- und Wirtschafts­infor­mationen zu Unternehmen aus der Schweiz und Liechtenstein, basierend auf den Daten der Handels­register­ämter der Schweiz.


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Hinweis: Die Anzahl aktiver Firmen kann sich von Zefix oder anderen Anbietern unterscheiden, da jedes System eigene Aktualisierungszeitpunkte und Kriterien für aktive, gelöschte und fusionierte Firmen verwendet.


Handelsregister-Daten

Über 14’000 Neueintragungen im ersten Quartal 2026 im Schweizer Handelsregister


Über 14’000 Neueintragungen im ersten Quartal 2026 im Schweizer Handelsregister
01.04.2026, Zürich - Die Gründungsdynamik in der Schweiz bleibt hoch: Im ersten Quartal 2026 wurden schweizweit 14’666 neue Unternehmen im Handelsregister eingetragen. Das entspricht einem Plus von 5 % gegenüber dem ersten Quartal 2025. Besonders der März sorgte für einen starken Quartalsabschluss und unterstreicht die weiterhin hohe Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

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Rechtsformen der Schweizer Unternehmen

Die Schweizer Unternehmen sind unterteilt in 11 verschiedene Rechtsformen, welche untenstehend aufgelistet sind. Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaften sowie die Einzelfirma und Kollektivgesellschaft als Personengesellschaften sind am zahlreichsten vertreten in der Schweiz.


EU | Kollektivgesell. | KG | AG | GmbH | Genossenschaft | Verein | Stiftung | Bes. Rechtsform | ZN | Ausl. ZN


Quellen: Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB & Bundesamt für Statistik BFS / Übersicht Rechtsformen

Handelsregister Schweiz

Das Schweizer Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, auch öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen genannt, und dient der Identifikation von Rechtseinheiten, die ein Gewerbe betreiben. Als Gewerbe ist gemäss Handelsregisterverordnung (HRegV) eine selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten.

Das Schweizer Handelsregister dient in erster Linie der Rechtssicherheit im schweizerischen Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und veröffentlicht, werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt, dem einzigen offiziellen Publikationsorgan der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nur rechtlich verbindliche Tatsachen.

Alle Einträge im Schweizer Handelsregister mit Einschluss der Anmeldungen und der Belege sind öffentlich (OR Art. 930 und HRegV Art. 10 'Öffentlichkeit des Handelsregisters' ff). Die Aufbewahrung der Handelsregisterdaten wird in HRegV Art. 9 geregelt.

Alle auf handelsregister.help.ch angezeigten Daten stammen aus den Quellen SHAB, Schweizer Handelsregister und eigene Erhebungen Help.ch. Die Informationen sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).



Handelsregisterverordnung HRegV

Die Schweizer Handelsregisterverordnung regelt in 182 Artikeln die Handelsregisterbehörden, die Öffentlichkeit des Handelsregisters, die Eintragungsverfahren, die Prüfung, Genehmigung und Publikation der Eintragungen, die Beglaubigung durch das Handelsregisteramt, den elektronischen Geschäftsverkehr und weitere Bestimmungen.

Die Handelsregisterverordnung basiert auf einer Verordnung durch den Schweizerischen Bundesrat, gestützt auf die Artikel 933 Absatz 2, Artikel 943 und Artikel 950 Absatz 2 des Obligationenrechts (OR) sowie auf Artikel 102 Buchstabe a des Fusionsgesetzes (FusG).



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