Auf dieser Seite finden Sie täglich aktualisiert die Schweizer Handelsregister-Informationen und erweiterte Wirtschaftsinformationen über die Schweizer Unternehmen von den 28 Handelsregisterämtern der Schweiz. Der Kanton Wallis hat 3 Handelsregister-Ämter.
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Die Schweizer Unternehmen sind unterteilt in 11 verschiedene Rechtsformen, welche untenstehend aufgelistet sind. Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaften sowie die Einzelfirma und Kollektivgesellschaft als Personengesellschaften sind am zahlreichsten vertreten in der Schweiz.
Das Schweizer Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, auch öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen genannt, und dient der Identifikation von Rechtseinheiten, die ein Gewerbe betreiben. Als Gewerbe ist gemäss Handelsregisterverordnung (HRegV) eine selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten.
Das Schweizer Handelsregister dient in erster Linie der Rechtssicherheit im schweizerischen Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und veröffentlicht, werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt, dem einzigen offiziellen Publikationsorgan der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nur rechtlich verbindliche Tatsachen.
Alle Einträge im Schweizer Handelsregister mit Einschluss der Anmeldungen und der Belege sind öffentlich (OR Art. 930 und HRegV Art. 10 'Öffentlichkeit des Handelsregisters' ff). Die Aufbewahrung der Handelsregisterdaten wird in HRegV Art. 9 geregelt.
Alle auf handelsregister.help.ch angezeigten Daten stammen aus den Quellen SHAB, Schweizer Handelsregister und eigene Erhebungen Help.ch. Die Informationen sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
Die Schweizer Handelsregisterverordnung regelt in 182 Artikeln die Handelsregisterbehörden, die Öffentlichkeit des Handelsregisters, die Eintragungsverfahren, die Prüfung, Genehmigung und Publikation der Eintragungen, die Beglaubigung durch das Handelsregisteramt, den elektronischen Geschäftsverkehr und weitere Bestimmungen.
Die Handelsregisterverordnung basiert auf einer Verordnung durch den Schweizerischen Bundesrat, gestützt auf die Artikel 933 Absatz 2, Artikel 943 und Artikel 950 Absatz 2 des Obligationenrechts (OR) sowie auf Artikel 102 Buchstabe a des Fusionsgesetzes (FusG).