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Status aktiv -
Eintragung am 03.11.2010 -
Kapital in CHF 100'000 -
Sitz Hohenrain -
Kanton LU -
Rechtsform Aktiengesellschaft -
HR-Nummer CH-160.3.001.001-0 -
UID CHE-101.773.855
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-160.3.001.001-0
Entwicklung von Systemen und Anwendungen zur Erhaltung der Gesundheit. Die Gesellschaft entwickelt und wendet Kur- und Wellnessprogramme an. Weiterhin entwickelt und handelt die Gesellschaft mit Produkten auf der Basis natürlicher Grundstoffe zur Pflege, Nahrungsergänzung, Hygiene und Gesunderhaltung. Die Gesellschaft betreibt hierzu eigene Forschungen und erbringt Beratungs- und Schulungsdienstleistungen. Sie hält Patente und Rechte an Namen, Produkten, Verfahren und Anwendungen. Kauf, Verkauf und Verwaltung von anderen Unternehmen oder Unternehmensanteilen im In- und Ausland, sowie Finanzierung von solchen Unternehmen. Sie kann auch andere Arten von Kooperationen eingehen. Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen für Unternehmen der eigenen Firmengruppe, und auch für Dritte. Erwerb, Verwaltung und Veräusserung sowie Finanzierung von Rechten aller Art, insbesondere Patente und Lizenzen. Im Weiteren kann die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb sowie im Zusammenhang mit Internet auch anderen Medien bereitstellen. Sie kann Handel mit Waren aller Art betreiben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Immobilien und Grundstücke, sowie grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräussern und verwalten. Sie kann sich mit anderen Unternehmen zusammenschliessen, verschmelzen oder fusionieren.Sehen Sie hier die letzten 3 Handelsregister-Publikationen von Samadhi Ayurveda AG in Liquidation in Hochdorf. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 03. Juli 2023. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Luzern.
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Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person Samadhi Ayurveda AG in Liquidation mit Sitz in Hohenrain sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).