-
Status aktiv -
Eintragung 2020 -
Kapital in CHF 2'000'000 -
Sitz Schaffhausen -
Kanton SH -
Rechtsform Aktiengesellschaft -
HR-Nummer CH-290.3.020.592-2 -
UID CHE-142.514.400
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-290.3.020.592-2
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Werkzeugen, Maschinen, Schrauben, Beschlägen, Sicherheitssystemen, Berufskleidung, Baubedarfsartikeln, Installationsmaterialien und weiteren technischen Artikeln sowie den Betrieb von HandwerkCenter. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art.Sehen Sie hier die letzten 3 Handelsregister-Publikationen von Ferroflex AG in Schaffhausen. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 23. August 2023. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Schaffhausen.
» weitere SHAB-Publikationen
Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person Ferroflex AG mit Sitz in Schaffhausen sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).