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Status in Auflösung -
Eintragung am 21.09.1978 -
Kapital in CHF 250'000 -
Sitz Herisau -
Kanton AR -
Rechtsform Aktiengesellschaft -
HR-Nummer CH-300.3.012.197-0 -
UID CHE-101.327.384
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-300.3.012.197-0
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen einer Vermögensverwaltungs-, Vermögensanlage- und Beratungsgesellschaft. Die Gesellschaft ist ebenfalls berechtigt, Kredite auszuleihen und aufzunehmen. Ferner bezweckt sie Anlagen von Kapitalien in und Finanzierung von Liegenschaften. Sie kann Immobilien erstellen, kaufen und verkaufen, umbauen, verwalten, vermieten oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gewerbliche Schutzrechte, Immaterialgüterrechte und Know-how erwerben und verwerten und Finanzgeschäfte aller Art ausüben sowie Wertpapiere erwerben und handeln. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Der Gesellschaft steht auch das Recht zu, alle anderen zur Erreichung ihres Zweckes notwendigen Geschäfte abzuwickeln.Sehen Sie hier die letzten 3 Handelsregister-Publikationen von SAMIV AG in Liquidation in Herisau. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 14. Mai 2021. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Appenzell Ausserrhoden.
SAMIV AG in Liquidation, in Herisau, CH-300.3.012.197-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom ... (11.08.2011)
SAMIV AG, in Herisau, CH-300.3.012.197-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 29 vom 12.02.2009, S. 3, Publ. ... (08.07.2011)
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Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person SAMIV AG in Liquidation mit Sitz in Herisau sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).