-
Status aktiv -
Eintragung am 11.06.1969 -
Kapital in CHF 6'000'000 -
Sitz Zürich -
Kanton ZH -
Rechtsform Aktiengesellschaft -
HR-Nummer CH-400.3.924.101-4 -
UID CHE-105.949.521
AF-Consult Switzerland AG für den HELP Award 2024 bewerten
Jetzt AF-Consult Switzerland AG bewerten
Was Kunden über AF-Consult Switzerland AG sagen
2 Bewertungen aus dem Web für AF-Consult Switzerland AG
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-400.3.924.101-4
Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von umfassenden und systemorientierten Leistungen auf dem Gebiet der Energietechnik, insbesondere die Beratung, die Planung, die Ausführung von Studien, die Projektierung, die Bau- und Montageleitung, die Herstellung beziehungsweise die Beschaffung von ganzen Systemen und Anlagen, der Betrieb und die Überwachung von Anlagen. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängende Geschäfte tätigen, namentlich auch Immobilien, Immaterialgüterrechte und Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann Darlehen oder andere Finanzierungen an direkte oder indirekte Anteilsinhaber sowie an Unternehmen der Gesellschafts-Gruppe gewähren und für Verbindlichkeiten von Gesellschaften der Gesellschafts-Gruppe und Drittgesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern, Bürgschaften, Sicherungsabtretungen oder Sicherungsübereignungen; diese Darlehen oder Sicherheiten können auch ohne Vergütung oder Entschädigung gewährt werden. Die Gesellschaft kann an Cash-Pooling-Operationen innerhalb der Gesellschafts-Gruppe teilnehmen.Sehen Sie hier die letzten 3 Handelsregister-Publikationen von AF-Consult Switzerland AG in Zürich. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 28. November 2023. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Zürich.
» weitere SHAB-Publikationen
Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person AF-Consult Switzerland AG mit Sitz in Zürich sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).