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Status aktiv -
Eintragung am 03.05.2000 -
Kapital in CHF 15'000'000 -
Sitz Aarwangen -
Kanton BE -
Rechtsform Aktiengesellschaft -
HR-Nummer CH-053.3.014.749-4 -
UID CHE-101.176.984
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-053.3.014.749-4
Die Gesellschaft bezweckt die Übernahme von Abwässern von den Aktionärsgemeinden Aarwangen, Auswil, Eriswil, Huttwil, Langenthal, Lotzwil, Oeschenbach, Madiswil, Rohrbach, Rohrbachgraben, Schwarzhäusern, Thunstetten, Ursenbach, Walterswil und Wyssachen, sowie gegebenenfalls von anderen Gemeinden oder Dritten, zur Reinigung. Sie bewirtschaftet alle für den ordentlichen Betrieb der Abwasserreinigungsanlage (ARA) notwendigen Anlagen in den Anschlussgebieten, soweit sich diese in ihrem Eigentum befinden. Zu diesem Zweck betreibt die Gesellschaft insbesondere eine Abwasserreinigungsanlage in Aarwangen sowie Sammelkanäle und Regenklär- bzw. -rückhaltebecken in den Anschlussgebieten. Die Übernahme und/oder der Betrieb und der Unterhalt des weiteren Kanalnetzes in den Anschlussgemeinden durch die Gesellschaft bleiben vorbehalten. Die ZALA AG kann auch weitere Aufgaben im Bereich der Abwasserreinigung übernehmen. Im Rahmen der Zielsetzungen kann die Gesellschaft ausserdem alle Geschäfte eingehen und Vorkehren treffen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an weiteren Unternehmen im Bereich der Abwasserreinigung und Klärschlammentsorgung beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann auch Immobiliarsachgeschäfte, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung (d. h. die Abwasserreinigung und die Klärschlammentsorgung) notwendig sind, abschliessen. Die Gesellschaft wird nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführt und hat die Kosten der Abwasserreinigung unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften für die Anschlussgemeinden zu minimieren.Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person ZALA AG mit Sitz in Aarwangen sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).