MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung, Adliswil

HR-Nr. CH-020.1.102.722-8




Die Firma MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung ist eine Einzelunternehmung an der Adresse Talstrasse 5 in 8134 Adliswil. Die Firma MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung ist gemäss Handelsregister aktiv.


Der durch die Unternehmung selbst definierte Firmenzweck gemäss Handelsregister-Eintrag lautet wie folgt: Betrieb eines Büros für Elektroplanung. Planung und Beratung im Bereich Elektroengineering sowie Erbringung von Ingenieurdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Gebäudetechnik, Projektierung und Bauleitung von elektrischen Anlagen. Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Elektroplanung und Beleuchtungsplanung.


Durch klicken auf den Tab "SHAB-Publikationen" gelangen Sie zu den einzelnen Handelsregister-Meldungen von MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung.



MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung
c/o Meho Ibrahimovic
Talstrasse 5
8134 Adliswil

 


Kundenmeinungen
MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung für den HELP Award 2025 bewerten

Firma bewerten   Jetzt MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung bewerten



Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-020.1.102.722-8

Betrieb eines Büros für Elektroplanung. Planung und Beratung im Bereich Elektroengineering sowie Erbringung von Ingenieurdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Gebäudetechnik, Projektierung und Bauleitung von elektrischen Anlagen. Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Elektroplanung und Beleuchtungsplanung.

Letzte SHAB-Publikation

Sehen Sie hier die letzte Handelsregister-Publikation von MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung in Adliswil. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 27. Juni 2025. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Zürich.



» weitere Firmen in Adliswil

Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person MEP - Meho Ibrahimovic - Elektroplanung mit Sitz in Adliswil sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).