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Status aktiv -
Eintragung 2024 -
Sitz Warth-Weiningen -
Kanton TG -
Rechtsform Einzelunternehmen -
HR-Nummer CH-440.1.041.274-5 -
UID CHE-284.633.784
Einzigartig in Balance - Eleonore Hasler für den HELP Award 2025 bewerten

Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-440.1.041.274-5
Betreiben einer Praxis zur Förderung körperlicher und geistiger Balance, die insbesondere die Bereiche Craniosacral-Therapie und Energiearbeit umfasst. Die Praxis richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche und bietet Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen an. Das Ziel ist es, ein harmonisches Gleichgewicht zwischen Körper, Geist und Seele zu schaffen. Die Praxis kann sich auf verwandte Dienstleistungen ausdehnen, Immaterialgüterrechte verwalten und zur Verfügung stellen, sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben. Zusätzlich werden unterstützende Angebote und individuelle Beratungen bereitgestellt, um die Lebensqualität der Klienten nachhaltig zu verbessern. Die Praxis engagiert sich auch in der Fortbildung und Wissensvermittlung über verschiedene ganzheitliche Therapieansätze sowie deren positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden.Sehen Sie hier die letzten 2 Handelsregister-Publikationen von Einzigartig in Balance - Eleonore Hasler in Weiningen TG. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 04. Februar 2025. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Thurgau.


Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person Einzigartig in Balance - Eleonore Hasler mit Sitz in Warth-Weiningen sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).