Tausky-Stiftung - Ein Mensch in seiner Not (CH-020.7.001.713-8)
HR-Nr. CH-020.7.001.713-8
ZH
Die Firma Tausky-Stiftung - Ein Mensch in seiner Not ist eine Stiftung in Zürich. UID CHE-116.219.438 (Handelsregister). Die Firma Tausky-Stiftung - Ein Mensch in seiner Not ist gemäss Handelsregister gelöscht.
Der durch die Unternehmung selbst definierte Firmenzweck gemäss Handelsregister-Eintrag lautet wie folgt:
Die Stiftung bezweckt, Menschen in Not oder Bedrängnis Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Die Zweckverwirklichung geschieht durch finanzielle Leistungen an Menschen, die sich in Not oder Bedrängnis befinden; durch Leistungen zu Gunsten solcher Menschen unbesehen von deren Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Alter, Art und Ursache der Notlage oder Bedrängnis. Ist ein grobes Selbstverschulden für den Eintritt der Notlage oder Bedrängnis ursächlich, so kann das Gesuch des betreffenden Gesuchstellers durch den Stiftungsrat nachrangig behandelt werden; die finanziellen Leistungen können einmalig oder wiederholt und zu Gunsten von Einzelpersonen oder von Personengruppen (z.B. Familien) erfolgen. Sie können mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden; die finanziellen Leistungen sollen grundsätzlich direkt an die den Voraussetzungen entsprechenden Personen erfolgen, ausnahmsweise auch an Organisationen (z.B. Fürsorgeeinrichtungen) oder Institutionen; die Empfänger sollen grundsätzlich in der Schweiz, schwerpunktmässig im Kanton Zürich, ihren Lebensmittelpunkt besitzen. Ausnahmsweise (z.B. aber nicht nur Katastrophenhilfe) können auch Hilfeleistungen ins Ausland erfolgen. Die Stiftung verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke.
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Adresse
Tausky-Stiftung - Ein Mensch in seiner Not
Handelsregister-Informationen
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HR-Nummer |
CH-020.7.001.713-8 |
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Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-020.7.001.713-8
Die Stiftung bezweckt, Menschen in Not oder Bedrängnis Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Die Zweckverwirklichung geschieht durch finanzielle Leistungen an Menschen, die sich in Not oder Bedrängnis befinden; durch Leistungen zu Gunsten solcher Menschen unbesehen von deren Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Alter, Art und Ursache der Notlage oder Bedrängnis. Ist ein grobes Selbstverschulden für den Eintritt der Notlage oder Bedrängnis ursächlich, so kann das Gesuch des betreffenden Gesuchstellers durch den Stiftungsrat nachrangig behandelt werden; die finanziellen Leistungen können einmalig oder wiederholt und zu Gunsten von Einzelpersonen oder von Personengruppen (z.B. Familien) erfolgen. Sie können mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden; die finanziellen Leistungen sollen grundsätzlich direkt an die den Voraussetzungen entsprechenden Personen erfolgen, ausnahmsweise auch an Organisationen (z.B. Fürsorgeeinrichtungen) oder Institutionen; die Empfänger sollen grundsätzlich in der Schweiz, schwerpunktmässig im Kanton Zürich, ihren Lebensmittelpunkt besitzen. Ausnahmsweise (z.B. aber nicht nur Katastrophenhilfe) können auch Hilfeleistungen ins Ausland erfolgen. Die Stiftung verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke.
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