-
Status aktiv -
Eintragung am 21.11.2007 -
Sitz Bern -
Kanton BE -
Rechtsform Besondere Rechtsform -
HR-Nummer CH-036.8.040.612-9 -
UID CHE-113.941.007
Finanzkontrolle des Kantons Bern für den HELP Award 2024 bewerten
Jetzt Finanzkontrolle des Kantons Bern bewerten
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-036.8.040.612-9
Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Prüfung der Haushalts- und Rechnungsführung der Behörden, der Verwaltung und der Anstalten des Kantons. Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit nach den Bestimmungen des Finanzkontrollgesetzes und nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus. Die Finanzkontrolle prüft die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung, die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit sowie die Wirksamkeit der Haushaltsführung. Der Aufsicht der Finanzkontrolle unterliegen die kantonale Verwaltung, die Gerichtsbehörden, die kantonalen Anstalten, sofern die besondere Gesetzgebung keine andere Bestimmung enthält, Organisationen und Personen ausserhalb der kantonalen Verwaltung, denen der Kanton öffentliche Aufgaben übertragen hat, Organisationen und Personen, die kantonale Leistungen empfangen. Die Finanzkontrolle nimmt Sonderprüfungen vor als Revisionsstelle bei Organisationen, soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.Sehen Sie hier die letzten 3 Handelsregister-Publikationen von Finanzkontrolle des Kantons Bern in Bern. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 29. November 2016. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Bern.
Finanzkontrolle des Kantons Bern, in Bern, CH-036.8.040.612-9, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 51 vom ... (09.05.2011)
Finanzkontrolle des Kantons Bern, in Bern, CH-036.8.040.612-9, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 230 vom ... (15.03.2010)
» weitere SHAB-Publikationen
Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person Finanzkontrolle des Kantons Bern mit Sitz in Bern sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).