-
Status aktiv -
Eintragung am 08.06.2006 -
Kapital in CHF 20'000 -
Sitz Rüschlikon -
Kanton ZH -
Rechtsform GmbH -
HR-Nummer CH-020.4.033.389-2 -
UID CHE-112.970.093
deux-piece werbeagentur GmbH für den HELP Award 2024 bewerten
Jetzt deux-piece werbeagentur GmbH bewerten
Was Kunden über deux-piece werbeagentur GmbH sagen
3 Bewertungen aus dem Web für Deux-Piece Werbeagentur GmbH
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-020.4.033.389-2
Zweck der Gesellschaft ist vor allem die Erbringung von Dienstleistungen und Betriebsberatungen für Firmen in der Schweiz und im Ausland. Insbesondere die Erarbeitung und Vermittlung von zweckdienlichen, geeigneten und tragbaren Unternehmens- und Kommunikationsplänen sowie Grafikdienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Planung und Umsetzung von Kommunikationskonzepten und -strategien, Corporate Design, Drucksachen, Anzeigen, Präsentationsunterlagen, Events, Online-Medien, Public Relations und interne Kommunikation in Firmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.Sehen Sie hier die letzten 2 Handelsregister-Publikationen von deux-piece werbeagentur GmbH in Rüschlikon. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 04. April 2018. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Zürich.
deux-piece werbeagentur GmbH, in Rüschlikon, CH-020.4.033.389-2, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... (22.10.2008)
Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person deux-piece werbeagentur GmbH mit Sitz in Rüschlikon sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).