Kaderstiftung der Bertelsmann Medien (Schweiz) AG in Liquidation
HR-Nr. CH-170.7.000.335-2
BE
Die Firma Kaderstiftung der Bertelsmann Medien (Schweiz) AG in Liquidation ist eine Stiftung vormals an der Adresse Worblentalstrasse 33 in 3063 Ittigen. Die Firma Kaderstiftung der Bertelsmann Medien (Schweiz) AG in Liquidation ist gemäss Handelsregister gelöscht.
Der durch die Unternehmung selbst definierte Firmenzweck gemäss Handelsregister-Eintrag lautet wie folgt:
Berufliche Vorsorge für die Mitglieder der Geschäftsleitung und für höhere Kadermitarbeiter der Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität des Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt ihres Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Weiteres vergleiche Stiftungsurkunde.
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Adresse
Kaderstiftung der Bertelsmann Medien (Schweiz) AG in Liquidation
Worblentalstrasse 33
3063 Ittigen
Handelsregister-Informationen
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HR-Nummer |
CH-170.7.000.335-2 |
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Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-170.7.000.335-2
Berufliche Vorsorge für die Mitglieder der Geschäftsleitung und für höhere Kadermitarbeiter der Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität des Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt ihres Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Weiteres vergleiche Stiftungsurkunde.
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