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Status aktiv -
Eintragung am 28.02.2011 -
Sitz Zürich -
Kanton ZH -
Rechtsform Verein -
HR-Nummer CH-020.6.001.493-6 -
UID CHE-457.229.140
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Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-020.6.001.493-6
Der Verein IPA bezweckt die Förderung der Prozessarbeit in Lehre und Anwendung. Dies insbesondere durch: - Fort- und Weiterbildungen in prozessorientierter Psychologie; - das Bekanntmachen und Weiterentwickeln der prozessorientierten Denk- und Arbeitsweise in ihren verschiedenen Anwendungsgebieten; - die prozessorientierte Forschung und den fachlichen Austausch unter seinen Mitgliedern; - die Vertretung der verschiedenen standes- und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder; - die Pflege der Marken "Prozessorientierte Psychologie nach Dr. Arnold Mindell", "Prozessarbeit", «Prozessorientierte Psychotherapie», "Worldwork", "Deep Democracy", "Prozessorientierte Psychosoziale Beratung" und "Prozessorientierte Supervision und Coaching" auf dem Weiterbildungsmarkt der Schweiz; - die Vernetzung ins internationale Prozessarbeitsfeld; - die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen (z.B. Assoziation Schweizer PsychotherapeutInnen ASP / Schweizer Charta für Psychotherapie, Berufsverband für Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bso, Schweizerische Gesellschaft für Beratung SGfB), deren Ziele den Zielen des Vereins IPA verwandt oder nützlich sind. Der Verein IPA ist Träger des Instituts für Prozessarbeit, eines Ausbildungsinstitutes für die prozessorientierte Psychologie in der Schweiz und deren Anwendung in Lehre, Forschung und Praxis.Sehen Sie hier die letzten 3 Handelsregister-Publikationen von Institut für Prozessarbeit in Zürich. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 15. November 2023. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Zürich.
» weitere SHAB-Publikationen
Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person Institut für Prozessarbeit mit Sitz in Zürich sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).