-
Status aktiv -
Eintragung am 04.01.2018 -
Sitz Klingnau -
Kanton AG -
Rechtsform Verein -
HR-Nummer CH-400.6.443.678-0 -
UID CHE-452.730.496
Interessengemeinschaft SwissMetro-NG für den HELP Award 2024 bewerten
Jetzt Interessengemeinschaft SwissMetro-NG bewerten
Firmenzweck der Handelsregister-Nummer CH-400.6.443.678-0
Die Interessengemeinschaft SwissMetroNG ist eine non-profit Organisation. Sie bezweckt die Förderung eines High-Speed-Transportsystems in der Schweiz basierend auf Technologien von Swissmetro (Rodolphe Nieth, EPFL und ETHZ) und VacTrain (Swiss Transportation Research Institute). Die Interessengemeinschaft SwissMetro-NG pflegt die notwendigen Kontakte mit Bund, Kantonen und Gemeinden, sowie mit weiteren an einem Schweizerischen High-Speed Projekt interessierten Institutionen, Personen und Investoren. Ziel ist es auch Interessenten für die Gründung einer Aktiengesellschaft, für die Planung, Bau und Betrieb oben genannten Systems in der Schweiz zu gewinnen. Hierbei soll die Interessengemeinschaft SwissMetro-NG der Vorbereitung der Gründung dienen. Die Interessengemeinschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Interessengemeinschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.Sehen Sie hier die letzte Handelsregister-Publikation von Interessengemeinschaft SwissMetro-NG in Klingnau. Fortfolgend sehen Sie die aktuellste Handelsregister Publikation vom 09. Januar 2018. Diese Handelsregister Mutation wurde durchgeführt durch das Handelsregisteramt Aargau.
Die Informationen zu diesem Eintrag im Handelsregister der juristischen Person Interessengemeinschaft SwissMetro-NG mit Sitz in Klingnau sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).